Kosten bei Auslandsreisen

 

Durch die Globalisierung kommen Geschäftskontakte im nahen und fernen Ausland zustande. Diese Kontakte stehen in der Regel in Zusammenhang mit Geschäftsreisen, die den Selbstständigen durch Europa, Asien, Amerika oder Australien und Afrika führen. Die Fahrtkosten sind in solchen über die Buchung von Flugtickets und den daraus resultierenden Rechnungen der Fluggesellschaften zu ermitteln.

Übernachtung und Verpflegung

Für Übernachtung und Verpflegung gelten seit 1. Januar 2014 Pauschbeträge für jedes Land. Dabei differieren nicht nur die Pauschalen der Länder, sondern oft auch die Beträge innerhalb eines Landes. Für Übernachtungen gelten beispielsweise für die USA 102 Euro pro Übernachtung. Ausnahmen sind Übernachtungen beispielsweise in

• Atlanta mit 122 Euro,
• Boston mit 206 Euro,
• Chicago mit 130 Euro,
• Houston mit 136 Euro,
• Los Angeles mit 153 Euro oder
• New York mit 215 Euro.

Andere Länder

Ähnliche Differenzen bestehen auch für Großbritannien, der Türkei, Südafrika und Spanien. Diese Unterschiede sind ebenfalls bei der Verpflegungspauschale vorhanden. Für die Reisekostenabrechnung nimmt der Reisende die Steuer-Pauschalen für Auslandsreisen zur Hand und errechnet anhand dieser seine Pauschalbeträge. Bislang enthält diese Liste 234 Einträge. Befindet sich das Zielland nicht auf dieser Liste, sind die Pauschalen für Übernachtung und Verpflegung von Luxemburg anzuwenden. Diese sind für Verpflegung 47 Euro und für Übernachtung 102 Euro.

Hotelrechnung

Freiberufler und Selbstständige nutzen diese Pauschalbeträge nicht, sondern führen auf ihrer Reisekostenabrechnung die tatsächlichen Kosten in vollem Umfang ab. Sind in der Hotelrechnung die Kosten für Frühstück und weiterer Verpflegung nicht als Einzelpreise ausgewiesen, sind für jede Mahlzeit 20 %, also ein Fünftel, von den Kosten abzuziehen. Geschäftsführer einer GmbH gelten steuerlich als Arbeitnehmer.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten ermitteln Selbstständige und Freiberufler über die Rechnung der Fluggesellschaft oder Reederei. Bei Flugreisen ist die Landung am Zielort maßgeblich. Zwischenlandungen finden keine Berücksichtigung, es denn, der Flug erstreckt sich über mehr als zwei Tage. Hier kommt für die Tage, welche zwischen Abflug und Landung liegen, das Tagegeld zum Zuge, das für Österreich maßgebend ist. Bei Reisen mit dem Schiff kann ist die Pauschale für Luxemburg anzuwenden.

Mehraufwendungen

Für Verpflegungsmehraufwendungen im Ausland gibt es zwei Pauschalen. Für eintägige Reisen sind 80 % der Auslandstagegelder anrechenbar. Dies gilt ebenfalls für den An- und Abreisetag. Für einen mehrtägigen Aufenthalt im Ausland sin 120 % der Auslandstagegelder anwendbar.

Infos

Selbstständige und Freiberufler können die im Ausland bezahlte Mehrwertsteuer unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines speziellen Vergütungsverfahrens vom Finanzamt erstattet bekommen. Weitere Informationen über Reisekosten bei Auslandsreisen stehen zum Download bei Formblitz für Sie bereit.